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25.06.2025

AKTIVE BÜRGER fordern Untersuchungsausschuss


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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Brütting,

die Fraktion „AKTIVE BÜRGER“ im Gemeinderat der Stadt Aalen beantragt wie folgt und bittet den Antrag gem. § 14 Abs. 2 S.1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats bis spätestens zur übernächsten Sitzung auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderats zu setzen.

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Es wird ein beratender Ausschuss gem. § 41 Abs. 1 S. 1 GemO BW zur Feststellung von möglichen Fehlern und Versäumnissen, die zur krisenhaften Entwicklung bei der Stadtwerke Aalen GmbH geführt haben, bestellt (Untersuchungsausschuss Stadtwerke). 
  1. Der Ausschuss berät den Gemeinderat bei der Erarbeitung einer Strategie für die Neuaufstellung einer eigenständigen Stadtwerke Aalen GmbH und erstellt hierfür einen Abschlussbericht (Zukunftsstrategie). 
  1. Der beratende Ausschuss wird aus der Mitte des Gemeinderats gebildet. Mitglieder des Gemeinderats, die in den Jahren 2021, 2022 und 2023 Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aalen GmbH waren, sollen nicht berücksichtigt werden. 
  1. Es werden fünf sachkundige Bürger widerruflich als Mitglieder berufen.

Begründung

Das massive Defizit der Stadtwerke Aalen GmbH für die Jahre 2023, 2024 und voraussichtlich auch 2025 hat für die Stadt ganz erheblich negative Auswirkungen.

Der Haushaltsplan 2025 muss bereits mit einem Nachtragshaushalt ergänzt werden und schmerzhafte Einschnitte in die Pflichtaufgaben der Stadt erfolgen.

Das Missmanagement bei den Stadtwerken führt u.a. zu Kürzungen bei Schulen, einer der grundlegenden kommunalen Aufgaben. Der für die Stadt Aalen entstandene Schaden kann derzeit noch nicht beziffert werden.

Die Vorgänge und Ursachen für das Desaster rund um die Stadtwerke Aalen müssen daher vollumfänglich und transparent aufgeklärt werden.

  1. Aufgaben des beratenden Ausschusses

Die Aufgabe des beratenden Ausschusses ist demzufolge:

a) Es muss vollumfänglich und lückenlos aufgeklärt werden, wie es zu dem Missmanagement und wirtschaftlichem Desaster bei den Stadtwerken Aalen kam.

b) Es muss vollumfänglich und lückenlos aufgeklärt werden, weshalb der Aufsichtsrat als Kontrollgremium nichts von der wirtschaftlichen Schieflage bemerkt hat und ob er fachlich und personell richtig besetzt war.

c) Es muss vollumfänglich und lückenlos aufgeklärt werden, weshalb der Aufsichtsrat ohne Zustimmung des Gemeinderats den Vertrag mit dem ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Aalen GmbH Christoph Trautmann im April 2023 um 5 Jahre vorzeitig verlängert hat, obwohl bereits von Kunden über das Abrechnungschaos berichtet wurde.

d) Der Ausschuss soll Vorschläge an den Gemeinderat erarbeiten, wie die Stadtwerke und der Aufsichtsrat so reformiert werden können, dass es zukünftig nicht mehr zu einer solchen finanziellen Katastrophe für die Finanzen der Stadt und damit des Steuerzahlers kommen kann.

e) Der Ausschuss soll eine Strategie für die Neuaufstellung einer eigenständige Stadtwerke Aalen GmbH (Zukunftsstrategie) erarbeiten, zu der die AKTIVE BÜRGER in Kürze einen separaten Vorschlag beisteuern werden. 

  1. Legitimation des Gemeinderats zur Sachaufklärung

Die Gemeindeordnung BW benennt einen Untersuchungsausschuss nicht expressis verbis. Der Gemeinderat ist gem. § 24 Abs. 1 S. 1 GemO BW die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Beim Auftreten von Missständen sorgt er für die Beseitigung. Insofern ist das Untersuchungsausschussgesetz des Landtages BW in Teilen analog heranzuziehen.

Der für die Stadt Aalen angerichtete Schaden ist von beispiellosem Ausmaß. Ein einfaches Weiter-so darf es nicht geben. Deshalb genügt die gemeinsame Erklärung der Fraktionsvorsitzenden der großen Fraktionen im Gemeinderat vom 08.04.2025 in der Schwäbischen Post nicht aus. Die Fraktion AKTIVE BÜRGER steht für sachgerechte Aufarbeitung des Vorganges, weshalb die Bildung des Ausschusses nach unserer Auffassung dringend notwendig ist, damit die Aufklärungsarbeit endlich richtig beginnen kann.

Insofern ist es unerlässlich, dass der Gemeinderat selbst durch die Bildung des beratenden Ausschusses die Aufklärung in die eigene Hand nimmt. Nur so kann er seiner beschriebenen Aufgabe gerecht werden. Der angerichtete Schaden für die Stadt ist so groß, dass nur das Hauptorgan selbst für eine neutrale und objektive Aufklärung sorgen kann. 

Die Stadtverwaltung treibt die erforderliche Aufklärung zudem nicht in dem Maße voran, wie es die Größe der Aufgabe erfordert. Es bestehen zwischen der Stadtverwaltung und Stadtwerke Aalen GmbH auch personelle Verflechtungen, die eine transparente und ergebnisoffene Aufklärungsarbeit zumindest behindern können. 

Laut Mitteilung der Stadtverwaltung in der Sitzung des Gemeinderats am 26.05.2025, wurde die interne Aufarbeitung für das Jahr 2023 zudem bereits eingestellt. Ein abschließendes Ergebnis wurde dem Gemeinderat nicht vorgestellt. 

  1. Transparente Beteiligung der Öffentlichkeit

Auch die Öffentlichkeit hat ein Recht auf eine strukturierte und vor allem transparente Aufarbeitung. Diese ist bisher wie ausgeführt nicht geschehen. Mit der Berufung von fünf sachkundigen Bürgern, kann zum einen die Sachkunde des Ausschusses gestärkt werden, zum anderen aber auch eine direkte Beteiligung von Bürgern erfolgen.

Kunden der Stadtwerke, Bürger und Unternehmen würden wir aufrufen, sich zu melden. Eine Auswahl erfolgt durch den Gemeinderat. 

  1. Befugnisse des Ausschusses

Der Gemeinderat gewährt dem Ausschuss die Befugnis,

a) Akteneinsichtsrecht in Geschäftsunterlagen der Stadtverwaltung sowie der Stadtwerke Aalen GmbH sowie diese beizuziehen zu können.

b) Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Stadtwerke Aalen GmbH unter Androhung eines Ordnungsgeldes für Anhörungen vorzuladen.

Zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen kann die Tagung des Ausschusses in bestimmten Fällen nicht öffentlich erfolgen. 

  1. Auswahl der Mitglieder des Ausschusses

Um bereits der Besorgnis einer Befangenheit vorzugreifen, werden Mitglieder des Gemeinderats, welche in den Jahren 2021, 2022 und 2023 Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Aalen GmbH waren, nicht als Mitglieder des Ausschusses berufen.

Der Oberbürgermeister, der auch gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH ist, beauftragt gem. § 41 Abs. 2 S. 2 GemO einen Beigeordneten oder ein Mitglied des Ausschusses, der auch Gemeinderat ist, mit seiner Vertretung für den Vorsitz des Ausschusses.

Mit freundlichen Grüßen

AKTIVE BÜRGER

 

 

 

 


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